Bisher benötigte man im Erbfall zum Nachweis der Erbberechtigung oft einen Erbschein. Besonders pingelig gestalteten sich Verhandlungen mit Versicherungen oder Banken, die nicht selten eine solche Urkunde zum Nachweis verlangten, dass man wirklich als rechtmäßiger Erbe anzusehen ist. Im Grundsatz ist der Erbschein eine vom Gericht ausgestellte Urkunde, mit der eine Person im Rechtsverkehr nachweisen kann, dass sie berechtigter Erbe geworden ist.
Wenn sich Eltern bei gemeinsamer elterlicher Sorge in einer einzelnen Angelegenheit, die für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen können, kann auf Antrag eines Elternteils durch das Familiengericht die Entscheidung einem Elternteil übertragen werden. n einem nunmehr solchen Fall konnten sich die Eltern nicht über die Durchführung einer Schutzimpfung für ihr gemeinsames Kind einigen
Anfang 2018 entschied ein Sozialgericht folgenden Fall: Ein 24-jähriger Kläger erzielte ein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit. Da es zum Leben nicht reichte, bewilligte ihm das Jobcenter aufstockende Grundsicherung und berücksichtigte dabei alle Einnahmen, auch die durch seine Großmutter. Denn diese überwies ihm monatlich 50 €. Gedacht war es für Bewerbungskosten. Der Kläger war damit nicht einverstanden und wehrte sich gegen die Anrechnung des Jobcenters – mit Erfolg.
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