Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschluss bzw.Verfallfristen. Was bedeutet das?
Zunächst unterliegen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis der normalen Verjährung. Diese regelmäßige Verjährungsfrist beträgt für den konkreten Anspruch 3 Jahre; sie beginnt grundsätzlich zum Jahresende bei Fälligkeit des Anspruches. Mit den genannten Ausschluss- und Verfallfristen soll diese Verjährungsdauer verkürzt werden und vorzeitig Befriedigung / Rechtssicherheit zwischen den Vertragsparteien schaffen.
Die Technik hat auch die höchsten deutschen Gerichte eingeholt. Es war vom Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden, ob Dashcam-Aufnahmen eines Verkehrsunfalles als Beweismittel verwendet werden dürfen. Denn solche Aufzeichnungen sind zunächst datenschutzrechtlich unzulässig. Über ihre Verwertung als Beweismittel haben auch Gerichte bisher unterschiedlich entschieden.
Sie haben sich zum Teil auf die doch relativ unzuverlässigen Zeugenangaben oder andere Beweismittel verlassen.
Im Rahmen des Umgangsrechtes haben nicht nur getrennt lebende Eltern ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind, sondern auch Großeltern. Dies ist dann der Fall, wenn das Ausüben des Umganges dem Kindeswohl entspricht, es also seiner Entwicklung förderlich ist. Vor wenigen Monaten hatte ein höheres Gericht über einen Antrag von Großeltern zu entscheiden, die unbegleiteten Umgang mit ihrem Enkelsohn wünschten.
Ebenfalls hatte ein höheres Gericht vor wenigen Monaten einen weiteren Fall auf dem Tisch. Diesmal ging es um einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt eines volljährigen Kindes gegen seine Eltern. Dabei hatte eine junge Frau nach ihrem Realschulabschluss eine Berufsausbildung abgeschlossen. Danach besuchte sie eine Fachoberschule und beschloss, auch noch ein Fachhochschulstudium zu absolvieren. Die junge Frau bezog dafür BAföG i. H. v. 413 €.
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