Die Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr sind meist lästig, oft schwer nachvollziehbar, insbesondere vor dem Hintergrund des betriebenen Aufwandes und des Fehlens sonstiger Ressourcen bei der Bekämpfung anderer wichtigerer Vergehen/ Verbrechen auf Seiten der Ermittlungsbehörden.
Trotzdem muss man sich als Kraftfahrer darauf einstellen und wegen der Bedeutung des Fahrzeugverkehres für die Mobilität, insbesondere im ländlichen Bereich, daran denken. Die Frage des Absehens von Fahrverbot mit Kompensation stellt sich des Öfteren.
Manch einer hat diese Situation vielleicht schon einmal erlebt: Die gemeinsam sorgeberechtigten Kindeseltern sind getrennt und der neue Partner/ die neue Partnerin hat Bilder des gemeinsamen Kindes in die sozialen Netzwerke gestellt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte im Sommer letzten Jahres entschieden, dass für die Verbreitung von Fotos des Kindes in digitalen sozialen Medien die Einwilligung beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich ist. Können sich also die Eltern nicht einigen, kann von einem Gericht das Sorgerecht in dieser Angelegen-heit einem Elternteil allein übertragen werden.
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1. Der Straßenverkehr kann voller Gefahren sein. Wenn ein Radfahrer hinfällt, weil ein Erdkabel quer über dem Radweg lag, muss er damit rechnen, nicht zu 100 % entschädigt zu werden. Denn ein Verstoß gegen das Sichtfahrgebot des Radfahrers liegt nahe (nach Ober- landesgericht Hamm, Urt. v. 25.06.2021 - 7 U 89/20).
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Der relativ neue Straftatbestand des § 315d Abs.1 Strafgesetzbuch (StGB) beschäftigt Zusehens die höchstrichterliche Rechtsprechung, auch des Bundesgerichtshofes. Nach seiner Rechtsprechung wird zunächst ein grob verkehrswidriges und rücksichtloses Sichfortbewegen mit nicht angepasster
Geschwindigkeit vorausgesetzt, dabei von der Absicht getragen, eine höchstmögliche Geschwindigkeitzu erreichen.