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social MediaManch einer hat diese Situation vielleicht schon einmal erlebt: Die gemeinsam sorgeberechtigten Kindeseltern sind getrennt und der neue Partner/ die neue Partnerin hat Bilder des gemeinsamen Kindes in die sozialen Netzwerke gestellt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte im Sommer letzten Jahres entschieden, dass für die Verbreitung von Fotos des Kindes in digitalen sozialen Medien die Einwilligung beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich ist. Können sich also die Eltern nicht einigen, kann von einem Gericht das Sorgerecht in dieser Angelegen-heit einem Elternteil allein übertragen werden. 

282235Der relativ neue Straftatbestand des § 315d Abs.1 Strafgesetzbuch (StGB) beschäftigt Zusehens die höchstrichterliche Rechtsprechung, auch des Bundesgerichtshofes. Nach seiner Rechtsprechung wird zunächst ein grob verkehrswidriges und rücksichtloses Sichfortbewegen mit nicht angepasster
Geschwindigkeit vorausgesetzt, dabei von der Absicht getragen, eine höchstmögliche Geschwindigkeitzu erreichen.

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